Wenn im Frühling die Tage länger werden, beginnt in Wald und Flur eine besonders sensible Zeit: die Brut- und Setzzeit. Während Rehe ihre Kitze setzen und Bodenbrüter ihre Nester anlegen, trägt der Jäger nicht nur die Flinte, sondern vor allem Verantwortung – für den Wildschutz, den Naturschutz und ein waidgerechtes Miteinander mit Spaziergängern, Hundebesitzern und der Landwirtschaft.
Dieser Beitrag zeigt:
- welche gesetzlichen Regelungen in Baden-Württemberg gelten,
- wie man als Jäger Jungtiere effektiv schützt,
- was es mit der Aufklärungsrolle gegenüber der Öffentlichkeit auf sich hat,
- warum der Hubertus-Schutzbrief der Arbeitsgemeinschaft BW eine sinnvolle Absicherung für diese Zeit bietet.
1 | Was bedeutet „Brut- und Setzzeit“ konkret?
Die Begriffe bezeichnen die Fortpflanzungszeit vieler Wild- und Vogelarten. Während der Brutzeit bebrüten Vögel ihre Gelege oder versorgen ihre Nestlinge. In der Setzzeit bringen Säugetiere wie Rehe, Hasen oder Wildschweine ihren Nachwuchs zur Welt.
In Baden-Württemberg gilt vom 1. März bis 31. Juli eine gesetzlich geschützte Phase. In dieser Zeit gelten besondere Vorschriften für:
- Jagdausübung,
- Hunde im Revier,
- technischen Einsatz (z. B. Drohnen, Mähgeräte),
- Pflegemaßnahmen im Revier (z. B. Mahd, Bejagung, Bautenpflege).
2 | Rechtlicher Rahmen: Schonzeiten & Ge-Verbote
2.1 Gesetzliche Grundlage
In BW stützen sich die Regelungen auf das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sowie das Naturschutzgesetz.
Ziel ist der Schutz von Wildtieren in besonders verletzlichen Phasen ihres Lebenszyklus.
2.2 Typische Schonzeiten im Frühjahr
| Wildart | Schonzeit (BW) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Rehgeiß & Kitz | Ganzjährig | Ausnahme: Schmalrehe ab 1. Mai |
| Fuchs (weiblich) | 15. März – 15. Juli | Nur eingeschränkt bejagbar |
| Hase | 1. Jan – 30. Sep | Schutz während Setzzeit |
| Federwild (z. B. Fasan) | 16. Feb – 15. Okt | keine Frühjahrsbejagung |
Merke: Auch bei ganzjährig freigegebenem Wild wie dem Schwarzwild ist in der Brut- und Setzzeit besondere Zurückhaltung geboten – z. B. bei der Pirsch im hohen Bewuchs.
3 | Die Rolle des Jägers als Naturschützer
Der moderne Jäger ist nicht nur Nutzer, sondern auch Bewahrer. Besonders im Frühling leistet er einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.
3.1 Maßnahmen im Revier
- Markierung von Wildruhezonen (z. B. mit Schildern oder Flatterband)
- Verzicht auf Fahrten mit dem Geländewagen in dichten Bewuchs
- Rücksicht bei der Ausübung der Jagd – keine Beunruhigung durch intensive Pirsch
- Anbringung von Nistkästen & Wildschutznetzen
3.2 Aufklärungsarbeit
Viele Konflikte entstehen aus Unwissenheit. Der Jäger fungiert als Vermittler:
- Hinweise an Spaziergänger mit Hunden: Anleinpflicht erklären, nicht belehren
- Kooperation mit Landwirten: Mähtermine abstimmen, Wildretter einsetzen
- Kontakt mit Schulen & Kitas: Wildpädagogische Angebote zur Aufklärung
4 | Schutzmaßnahmen für Jungtiere
4.1 Lebensretter: Drohne mit Wärmebild
Eines der effektivsten Mittel gegen Mähtod ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera.
Sie werden früh morgens über Wiesen geflogen, um versteckte Rehkitze oder Junghasen zu orten, die sich bei Gefahr ducken, statt zu fliehen.
4.2 Wildretter, Scheuchen und Klappermasten
Alternative Methoden:
- Klappermasten oder Leuchtstäbe, um Wild vor der Mahd zu vertreiben
- Wildretter (Akustik- oder Geruchsabwehr)
- Wiesen vor der Mahd abgehen – oft zeitaufwendig, aber wirksam
5 | Risiko nicht unterschätzen: Versicherung für den Ernstfall
Gerade in dieser sensiblen Jahreszeit sind Jäger mit unterschiedlichsten Risiken konfrontiert:
- ein unachtsamer Schritt im hohen Gras,
- ein Sturz beim Drohneneinsatz in Hanglage,
- ein Hund, der sich beim Sichern eines Kitzes verletzt,
- rechtliche Folgen bei Missverständnissen mit Spaziergängern.
Hier kommt der Hubertus-Schutzbrief der Arbeitsgemeinschaft BW ins Spiel. Er vereint mehrere Versicherungen in einem Paket:
🔒 Leistungen im Überblick:
| Baustein | Inhalt |
|---|---|
| Haftpflicht | Personen- und Sachschäden bis 20 Mio. € – inkl. Jagdhunde & Drohnen |
| Unfallversicherung | Invalidität bis 270 000 €, Todesfall 10 000 € |
| Rechtsschutz | Abwehr unberechtigter Forderungen, Unterstützung bei Rechtsstreit |
| Privathaftpflicht | Ergänzt die Jagdversicherung im Alltag |
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6 | FAQ zur Brut- und Setzzeit
Muss ich Jagdhunde in der Brutzeit anleinen?
Ja, außerhalb befriedeter Bezirke gilt eine Anleinpflicht. Ausnahmen gibt es nur im jagdlichen Einsatz – dabei ist Rücksicht oberstes Gebot.
Darf ich Schwarzwild auch im Frühling bejagen?
Ja, aber mit Vorsicht – Frischlinge dürfen nicht von Bachen getrennt werden. Zielgerichtete Bejagung auf Überläufer ist waidgerecht.
Wer haftet, wenn ein Unfall mit Spaziergängern im Revier passiert?
In der Regel der Jagdpächter oder Revierinhaber – daher ist eine umfassende Haftpflichtversicherung wie im Hubertus-Schutzbrief essenziell.
Kann ich für Drohneneinsätze haftbar gemacht werden?
Ja. Der Schutzbrief beinhaltet jedoch die Haftung auch für Drohneneinsätze – ein klarer Vorteil für moderne Revierarbeit.
7 | Fazit: Verantwortung ist mehr als Pflicht
Die Brut- und Setzzeit verlangt vom Jäger nicht nur Disziplin, sondern auch Weitsicht. Wer Reviere betreut, trägt Verantwortung – für das Wild, für den Dialog mit der Öffentlichkeit und für die eigene Sicherheit. Der Hubertus-Schutzbrief unterstützt diese Haltung mit einem umfassenden Schutz, der weit über das Übliche hinausgeht.
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